Mobilcom beansprucht Umsatzsteuer-Rückerstattung

Donnerstag, 16. Dezember 2004 um 16:40

Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt. Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das ergibt sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie. Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von 1,16 Mrd. Euro zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent France Télécom zu. (grh/rem)

Folgen Sie uns zum Thema und/oder via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: IT-News

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...