Minijob Hamburg - so geht’s

Jobs und Ausbildung

Wenn das Grundgehalt nicht mehr ausreicht, liegt der Gedanke an einen Minijob nahe. Sei es nur, um sich einen finanziell aufwendigeren Wunsch zu erfüllen oder um das Einkommen generell aufzustocken.

Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Thematik und einen Minijob in Hamburg wissen müssen.

Hamburg Wappen

Was versteht man unter einem Minijob?

Ein Minijob wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Weiterhin gilt es zwischen 450,00 Euro - Minijobs und kurzfristigen Minijobs zu unterscheiden. Als Minijobber können Sie sowohl in einem Privathaushalt als auch im gewerblichen Bereich tätig werden.

Üben Sie einen 450,00 Euro - Minijob aus, dürfen Sie nicht mehr als 450,00 Euro im Monat verdienen. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten müssen.

Der Arbeitgeber entrichtet jedoch einen Pauschalbetrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent Ihres Bruttolohns. Dabei handelt es sich allerdings um einen Solidarbeitrag, von dem Sie persönlich nicht profitieren.

Kurzfristige Minijobs werden auch als kurzfristige Beschäftigungen bezeichnet. Hierbei arbeiten Sie nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres. Die Höhe des Verdienstes ist unerheblich.

Wer darf einen Minijob ausüben?

Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren einen Minijob ausüben. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes sind hierbei jedoch zu beachten. Für Studenten gelten keine besonderen Regelungen.

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