Lotto24: Es darf wieder (fast) bundesweit gezockt werden

Internet-Glücksspiel

Dienstag, 25. September 2012 um 09:33
Lotto24

HAMBURG (IT-Times) - Die Lotto24 AG gehört zu den ersten privaten deutschen Unternehmen mit einer Erlaubnis für den staatlichen Lotterie-Vertrieb in Deutschland.

Vier Jahre galt in Deutschland das Internetverbot des alten Glücksspielstaatsvertrages. Nun ist der Internetvertrieb staatlicher Lotterien durch private Vermittler in Deutschland wieder möglich. Die Erlaubnis gilt bundesweit für fünf Jahre. Ausgenommen hiervon sind Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde in Nordrhein-Westfalen noch nicht ratifiziert. In Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig. Daher ist die Lotto24 in diesem Bundesland bereits seit Anfang dieses Jahres tätig. Die nun erteilte Erlaubnis enthält jedoch Nebenbestimmungen, welche die Geschäftsentwicklung erschweren könnten.

Meldung gespeichert unter: Lotto24, Internet

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