LG Münster entscheidet für Telekom
Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.FSE>): Gute Nachricht für die Deutsche Telekom: Das Landgericht Münster hat am Freitag entschieden, dass es bei der derzeitigen Gebührenerhebung des Unternehmens gegenüber Konkurrenten bei deren Nutzung vom Telekom-Netz mit rechten Dingen zugeht.
Gegenstand der Klage gegen die Telekom, die von deren größten Konkurrenten im Festnetz Arcor eingereicht wurde: Im vergangenen Jahr hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass die Telekom ab dem ersten Juli diesen Jahres geringere Gebühren für die Nutzer ihres Festnetzes erheben muss. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln dem Begehren der Deutschen Telekom stattgegeben hatte, die Anordnung der Regulierungsbehörde aufzuschieben, war Arcor in die nächste Instanz gegangen.
Doch auch bei den Münsteranern Richtern fand der Vorschlag der Regulierungsbehörde keinen Anklang: Der Telekom wird also gewährt, das neue System ab dem 1. Juli nicht einsetzen zu müssen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Behörde die Anordnung nicht im Rahmen eines eigenständigen Regulierungsverfahrens getroffen habe. Zudem seien die Entgelte anhand eines theoretischen Kostenmodells ermittelt worden, das auf einem weitgehend hypothetischen Telekommunikationsnetz basiere. Das Telekommunikationsrecht verlange jedoch die maßgebliche Berücksichtigung der realen Produktionsgegebenheiten des zuschaltungspflichtigen Unternehmens.
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