LG Münster entscheidet für Telekom

Montag, 7. Mai 2001 um 08:54

Die nach dem neuen von der Regulierungsbehörde vorgeschlagenen genannten Interconnection-Gebühren, die private Telefonfirmen für die Mitnutzung des Telekom-Netzes zahlen müssen, sollten demnach ab 1. Juni nicht mehr entfernungsabhängig erhoben, sondern an der Zahl der beanspruchten Vermittlungspunkte bemessen werden. Unternehmen wie Arcor, die selbst über ein dichtes Netz verfügen und somit nur wenige Verbindungsknoten der Telekom nutzen müssen, würden davon profitieren.

Am Freitag schloss die Telekom-Aktie in Frankfurt bei einem Kurs von 27,30 Euro mit 1,37 Prozent im Plus. (erw/ako)

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