Konsolidierung: Definition, Bedeutung, Kapitalstruktur, Kreis, Prozess und alles, was Sie noch darüber wissen sollten

Bilanzierung und Bilanzkennzahlen

Optimierung der Kapitalstruktur bzw. Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Schulden oder auch die Einbeziehung von Tochtergesellschaften in der Konzernbilanz - was dahinter steckt.

Rechnungslegungsstandards - IFRS - US-GAAP - HGB -Bilanzen - GuV - Cash-Flow - Steuern - Business

Wenn Wettbewerbsintensität und Preisdruck zunehmen, besteht oftmals Handlungsbedarf in der Company - ein wirksames Mittel ist die Optimierung der Kapitalstruktur bzw. die Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Schulden.

Aber auch die Einbeziehung von Tochtergesellschaften in der Konzernbilanz kann beispielsweise unter einer Konsolidierung verstanden werden. Wann und wie sind diese in der Bilanz zu berücksichtigen?

Begriff und Bedeutung

Der Begriff Konsolidierung bezieht sich sowohl auf Privatpersonen als auch Unternehmen sowie Kommunen, Länder und Staaten. Er ist die Bezeichnung für eine Rückführung von Defiziten bzw. Verbindlichkeiten oder eine Zusammenführung von Bilanzpostionen.

Oftmals wird einer Konsolidierung eine Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Verbindlichkeiten verbunden. Alte Schulden werden getilgt und durch neue, meist längerfristige Kredite ersetzt. Eine Konsolidierung kann zudem eine Teilaufgabe einer Sanierung sein.

§ 303 Abs. 1 HGB regelt bei Unternehmen die sogenannte Schuldenkonsolidierung. Hierbei werden allerdings gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzern-Beteiligten untereinander verrechnet. Im Konzernabschluss werden sie dann nicht mehr aufgeführt.

Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss vollständig einbezogen sind, bilden den sogenannten engeren Konsolidierungskreis. Sie werden vom Mutterunternehmen entweder direkt oder auch indirekt beherrscht und müssen im Konzernabschluss vollkonsolidiert werden.

In der Praxis werden Unternehmen als Tochterunternehmen bezeichnet, wenn die Muttergesellschaft mehr als die Hälfte der Anteile hält (Stimmrechtsmehrheit) und/oder die Kontrolle (Beherrschung) besitzt.

Bei Aktiengesellschaften reicht für die Stimmrechtsmehrheit schon 50 Prozent plus eine Aktie. Auch Rechte auf den Kauf von Aktien (Aktienoptionen) müssen bei der Berechnung der Stimmrechte berücksichtigt werden.

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