IT-Branche enttäuscht über Aufhebung des BGH-Urteils zu Drucker-Abgaben

Mittwoch, 22. September 2010 um 11:55
BITKOM

Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Das ist von der aktuellen gesetzlichen Regelung so beabsichtigt.

2007 hatte sich der BGH der BITKOM-Auffassung angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, „und Scanner werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Wir sind daher zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007.“

Ansprechpartner


Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
[email protected]

Meldung gespeichert unter: BITKOM, Hardware

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