Hightech Update 2012

Donnerstag, 29. Dezember 2011 um 16:15
BITKOM

Die wichtigsten Neuerungen des neuen Jahres in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick

Verbraucherschutz wird weiter verbessert

Berlin, 29. Dezember 2011


?         Consumer Electronics

Satelliten-TV nur noch digital

: Zum 1. Mai 2012 schalten die Fernsehsender die analoge Satelliten-Übertragung komplett ab. Wer seine TV-Bilder per Satellit empfängt, benötigt dann einen digitalen Receiver, ansonsten sieht er schwarz. Digitale Satelliten-Receiver gibt es bereits ab 20 Euro. Allerdings geht der Trend zu hochwertigen Geräten, die hochauflösendes Fernsehen (HDTV) empfangen können oder eine integrierte Festplatte haben. Zudem sind Flachbildschirmfernseher, bei denen das Empfangsteil für Satelliten-TV bereits eingebaut ist, im Markt. Grund für die Umstellung: Digitale Signale ermöglichen eine bessere Bild- und Tonqualität. Außerdem werden durch die Abschaltung der analogen Übertragung Frequenzen frei, die für zusätzliche Programme und hochauflösendes Fernsehen genutzt werden können.

?         Telekommunikation

Besserungen für Verbraucher

: Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:
           

                        <img src="file:///C:/DOKUME~1/student/LOKALE~1/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.gif" alt="*" height="11" width="11"></img>         Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.

                        <img src="file:///C:/DOKUME~1/student/LOKALE~1/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.gif" alt="*" height="11" width="11"></img>         Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.

                        <img src="file:///C:/DOKUME~1/student/LOKALE~1/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.gif" alt="*" height="11" width="11"></img>         Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

                        <img src="file:///C:/DOKUME~1/student/LOKALE~1/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.gif" alt="*" height="11" width="11"></img>         Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.

                        <img src="file:///C:/DOKUME~1/student/LOKALE~1/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image001.gif" alt="*" height="11" width="11"></img>         Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

?         E-Commerce

Schutz vor Kostenfallen im Internet

: Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

?         E-Government

E-Bilanz startet

: Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Hintergrund: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Meldung gespeichert unter: BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, IT-Services

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