Gründungen sind ab heute online möglich – zumindest manchmal

Startups in Deutschland

Montag, 1. August 2022 um 16:00

Startups können als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden

Ab kommendem Jahr sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich

Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar allerdings Pflicht

BITKOM

Berlin, 01. August 2022
Gründen in Deutschland wird einfacher. Seit heute können Unternehmen in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zum 1. August in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung seit heute in einem Video-Meeting möglich.

„Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Startups und macht das Gründen leichter. Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben“, sagt Daniel Breitinger, Leiter Startups beim Digitalverband Bitkom. So sei es nicht nachvollziehbar, dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum Notar vorgeschrieben ist.

Laut Bitkom Startup Report 2021 wünschen sich knapp 60 Prozent der Startups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, etwa durch einen „One-Stop-Shop“ für alle bürokratischen Startup-Angelegenheiten. „Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen“, so Breitinger.

Meldung gespeichert unter: Venture Capital (Risikokapital), Start-Up (Startup), Gründung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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