Großes Interesse an Drohnen-Fotografie
Fliegende Kameras
Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden. Über Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html.
Rund um die Digitalisierung der Luftfahrt geht es auch bei der Digital Aviation Conference am 29. Juni 2017 in der Kalkscheune, Johannisstraße 2, 10117 Berlin. Wie navigiert die Luftfahrt durch die Turbulenzen der digitalen Transformation? Wie verändern sich dadurch Geschäftsmodelle? Wie lassen sich digitale Technologien zum eigenen Vorteil nutzen?
Über diese Digitalherausforderungen der Branche diskutieren über 100 Teilnehmer aus allen Bereichen der Luftfahrt. Mit dabei sind mehr als 20 Redner von Flugzeugsherstellern, Airlines, Zulieferern, Flughafenbetreibern sowie Entscheider aus Digitalwirtschaft und Politik. Die Anmeldung erfolgt online unter https://www.digitalaviation.de/.
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