Googles Chrome: Nicht nur eine Sicherheitslücke
So erteilt man dem häufig als Datenkrake verschrieenen Internetunternehmen mit der Annahme der Nutzungsbedingungen einen Blankoscheck über das eigene Surfverhalten. In Punkt 11 der Nutzungsbedingungen heißt es: „Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte.“
In den USA wurde dieser Passus nach deutlicher Kritik bereits abgeschwächt; in Deutschland, so die Ankündigung von Google, werde dies noch nachgeholt. (vue/rem)
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