Gerichtsurteil: Telekom muss Flatrate anbieten

Donnerstag, 1. Februar 2001 um 08:30

Ob die Telekom gegen das Urteil Berufung einlegen wird, wurde noch nicht bekannt, doch dürfte damit gerechnet werden, stellt es doch mehr als einen Nackenschlag für das Unternehmen dar. Das Urteil wurde von AOL Deutschland begrüßt, beweise es doch, dass das derzeitige Flatrate-Angebot der Telekom an den Bedürfnissen der Verbraucher vorbei gehe.

Dafür scheint die Entscheidung jedoch an den Bedürfnissen der Anleger vorbeizugehen: Am Mittwoch schloss die Telekom-Aktie in Frankfurt mit 0,66 Prozent leicht im Minus und notiert demnach bei 35,86 EUR. (erw/ako)

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