Gerichtsurteil: Telekom muss Flatrate anbieten

Donnerstag, 1. Februar 2001 um 08:30

Deutsche Telekom AG (WKN: 555750): Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Deutsche Telekom im November letzten Jahres dazu verpflichtet hatte, Großhändlern einen Internet-Pauschaltarif, eine sogenannte Flatrate – anzubieten, entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch, dass diese Verpflichtung rechtens ist. Damit muss die Telekom ab diesem Monat eine Flatrate für Großhändler anbieten.

Mit der Begründung, die zeitunabhängige Abrechnung der Internetnutzung für Großhändler und Online-Dienste sei für die Telekom und deren Tochter T-Online zumutbar, wurde der von der Telekom gestellte Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung abgelehnt. Ein Widerspruch gegen das Urteil kann am Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Weiterhin offen bleibt, ob die Regulierungsbehörde die Befugnis hat, das Unternehmen zum Angebot einer bestimmten Dienstleistung zu verpflichten. Auch bezüglich dieser Entscheidung hatte die Telekom im Dezember einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht gegen die Flatrate-Verpflichtung gestellt. Die Entscheidung, ob die Regulierungsbehörde im Rahmen ihrer Kompetenzen gehandelt hat, ist noch nicht gefallen. Auch steht noch kein Termin für diese Entscheidung fest.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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