Gerichtsurteil: Telekom muss Flatrate anbieten
Deutsche Telekom AG (WKN: 555750): Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Deutsche Telekom im November letzten Jahres dazu verpflichtet hatte, Großhändlern einen Internet-Pauschaltarif, eine sogenannte Flatrate – anzubieten, entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch, dass diese Verpflichtung rechtens ist. Damit muss die Telekom ab diesem Monat eine Flatrate für Großhändler anbieten.
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