Finanzaufsicht schaut Kryptoverwahrern auf die Finger

Kryptowährung (digitale Währung)

Freitag, 14. Februar 2020 um 17:55

In dem Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ wird dargestellt, welche Anforderungen an die fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiter gestellt werden und wie diese nachzuweisen sind. Darüber hinaus wird diskutiert, in welchen Fällen ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und welche besonderen Regeln für das Anfangskapital gelten, falls auch Security Tokens verwahrt werden sollen.

Ein entscheidender Punkt für die Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz durch die BaFin ist eine Risikostrategie. Das Bitkom-Papier stellt die grundsätzlichen Inhalte einer solchen Strategie dar, die alle Finanzdienstleister betreffen, und geht dann auf die Krypto-typischen Risiken wie den Verlust privater Schlüssel ein. Abschließend werden Fragen behandelt, die ausländische Kryptoverwahrer betreffen sowie Ausnahmen bei der Eigenkapitalhinterlegungfür reine Kryptoverwahrer dargestellt.

Bitkom hofft, dass die deutschen Regelungen auch eine Blaupause für eine möglichst rasche europaweite Regulierung werden. „Der europäische Markt ist durch unterschiedliche Regulierungen und Definitionen von Kryptowährungen stark zersplittert, was sowohl Unternehmen als auch Verbraucher verunsichert.“, so Hansen. „Wir brauchen hier unbedingt eine EU-weite Harmonisierung und haben mit der dieses Jahr angekündigten EU-Regulierung jetzt die Chance, dass Kryptowerte endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommen und ihr Potenzial voll entfalten – und zwar sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa.“

Das Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ ist zum kostenlosen Download verfügbar unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Regulatorische-Anforderungen-an-Kryptoverwahrer

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