Facebook: Urteil schützt persönliche Daten von WhatsApp-Nutzern in Deutschland - vorerst
Datenschutz
Die Begründung: "Der Schutz der personenbezogenen Daten stelle ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut von hohem Wert dar, in das durch die geplante Weitergabe qualitativ und quantitativ erheblich eingegriffen werde", so das Verwaltungsgericht.
Bereits erhaltene Daten müsse Facebook Inc. allerdings auch nicht mehr löschen. Viele Fragen aber bleiben weiterhin ungeklärt. Ein Problem: der europäische Sitz von Facebook Ltd. ist Irland, daher könnte auch das irische Datenschutzrecht gelten.
WhatsApp kennt offenbar keine Grenzen in Sachen Datenschutz und startete im Januar dieses Jahres eine neue Tracking Funktion.
Tipp: So verhindern Sie, dass Ihre Daten an Facebook gehen. (lim/rem)
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