Facebook: Urteil schützt persönliche Daten von WhatsApp-Nutzern in Deutschland - vorerst
Datenschutz
Der Instant Messaging Dienst WhatsApp, der zu Facebook Inc. gehört, hatte im August letzten Jahres die eigenen Nutzungsbedingungen abgeändert, ohne eine Genehmigung der Chat-User einzuholen.
Damit genehmigte sich WhatsApp den Zugang zu persönlichen Daten seiner Nutzer, insbesondere zu gespeicherten Telefonnummern der Kontakte, die dann an den Mutterkonzern weitergeleitet werden sollten und auch wurden.
Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Messenger-Dienst war die Folge. Auch die EU-Datenschützer wurden wegen des „Datenaustausches“ auf den Plan gerufen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar hatte im September 2016 gegen Facebook zudem eine Verfügung erwirkt, die Facebook untersagt, ohne Einwilligung der Nutzer keine personenbezogenen Daten zu erheben und zu speichern.
Facebook hatte dagegen Widerspruch beim Verwaltungsgericht in Hamburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat der Social Media Plattform Facebook Inc. nun mit einem Urteil vorerst untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu verwenden.
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