EU stärkt solare Selbstversorger

Europäische Union (EU): Stromerzeugung

Donnerstag, 28. Juni 2018 um 18:20

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch dieser Woche auf eine Neufassung der EE-Richtlinie verständigt, die zum Teil nennenswerte Verbesserungen für Ausbau und Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Darunter findet sich auch eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten europäischen Energiemix.

„Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, so Körnig. „Nach einem massiven Preisrückgang stehen Solarenergie und Speicher nun bereit, eine deutlich größere Rolle für eine sichere und preiswerte Energieversorgung zu leisten.“ In Deutschland liegt der EE-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch derzeit bei rund 15 Prozent.

Hintergrund

Im Grundsatz sollen einzelne Personen und Gruppen von Personen nach der Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden, Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, auch für den Eigenverbrauch, überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über Stromabnahmevereinbarungen, Stromversorgungsunternehmen und Peer-to-Peer-Plattformen, ohne dabei auf diskriminierende und überlastende Bedingungen zu stoßen.

Die Mitgliedsstaaten haben künftig dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher Erneuerbarer Energien, individuell oder über Aggregatoren, das Recht zur Installation und Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten, ohne jegliche Doppelbesteuerung wie etwa Netzentgelte für gespeicherten Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt.

Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben wird und damit in Kraft tritt. EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Der BSW-Solar wird in den nächsten Wochen die konkreten Implikationen für die nationale Gesetzgebung prüfen und seine Mitglieder zeitnah über neue Entwicklungen und Erkenntnisse informieren.

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