EU-Gericht schmettert Microsoft-Beschwerde ab
LUXEMBURG - Ein europäisches Gericht in Luxemburg hat heute in erster Instanz die Beschwerde des US-Softwarekonzern Microsoft (Nasdaq: MSFT, WKN: 870747) gegen eine Strafzahlung von 497 Mio. Euro zurückgewiesen. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus. Microsoft kann gegen die Entscheidung des EU-Gerichts nunmehr noch Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
Im Jahre 2004 hatte die EU-Kommission den Softwaregiganten mit einer Rekordstrafe in Höhe von 497 Mio. Euro belegt, nachdem die Kommission es als erwiesen ansah, dass Microsoft seine marktbeherrschende Position im Betriebssystemmarkt ausgenutzt habe, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Betroffen hiervon waren insbesondere Hersteller von Server- und Multimedia-Software wie RealNetworks. Nachdem sich Microsoft zunächst weigerte die Zahlung von 497 Mio. Euro zu leisten, legte die EU-Kommission nochmals nach und belegte Microsoft mit einer weiteren Strafe von 280,5 Mio. Euro.
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