EU-Gericht schmettert Microsoft-Beschwerde ab
Das EU-Gericht bestätigte ferner, dass Microsoft seinen Windows Media-Player unzulässiger Weise mit seinem Betriebssystem Windows koppelte und damit Anbietern wie RealNetworks den Marktzugang deutlich erschwere. Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass Microsoft die technischen Einzelheiten rund um das Windows Betriebssystem für Konkurrenten offenlegen müsse, so dass diese ihre Programme leichter mit dem Betriebssystem abstimmen können. Zuletzt weigerte sich Microsoft beharrlich, umfangreiche Details rund um sein Betriebssystem preiszugeben.
Der US-Softwarekonzern verfügt im Markt für Desktop-Betriebssysteme nach wie vor über eine Monopolstellung und kontrolliert rund 95 Prozent des Marktes. (ami)
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