Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten
EU-Urheberrecht
Berlin, 26. Juni 2019
Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze.
„Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Nicht zuletzt profitieren die Verbraucher durch niedrigere Preise.“ Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.
Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer,
Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig.
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