DSGVO: Schützen Sie ihre Company und Nutzerdaten vor Cyberangriffen - Ziele, Umsetzung und Bedeutung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz in der Europäischen Union (EU)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet allerdings auch verschiedene Öffnungsklauseln, sodass einzelne Mitgliedstaaten bestimmte Datenschutz-Merkmale auch national regeln können.

Interpretation und Anwendung

Der Datenschutz wird von Unternehmen vielfach unterschätzt. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten daher genauer hinschauen und die Ist-Situation aufnehmen, überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Unternehmen machen sich zukünftig strafbar, wenn sie nicht ausreichend für die Sicherheit der persönlichen Daten ihrer Nutzer sorgen. Das gilt zumindest für die Bürger der EU.

Dabei spielt es keine Rolle, wo sich der Unternehmenssitz der angegriffenen Company befindet. Der kann auch auf Tuvalu oder Tokelau liegen, also außerhalb der Europäischen Union.

Wer ab dem 25. Mai 2018 gegen die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt, muss mit heftigen Strafen rechnen, denn die Übergangsfrist ist dann abgelaufen.

Bußgelder können sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens oder bis zu 20 Mio. Euro belaufen. Basis ist dabei der Gesamtumsatz des Konzerns, also nicht nur die betroffene Tochtergesellschaft oder Beteiligung.

Neben den Kosten für Strafen sollten Unternehmen auch einen möglichen Image- und Reputationsverlust sowie Umsatz- und Gewinneinbußen mit in die Betrachtung ziehen.

Daher sollten die Datenorganisation und deren Prozesse sowie auch die eingesetzt Software und Datenverarbeitung genau überprüft werden. Die Datenschutzgrundverordnung kann auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) heruntergeladen werden.

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