Deregulierung des Marktes für den Verbindungsaufbau zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten und zur Betreiber(vor)auswahl
Regulierer: Auskunft- und Mehrwertdienste
Übergangsregelung von Telekom und VATM
Angesichts der absehbaren Deregulierung haben sich die Telekom sowie der VATM in einer Vereinbarung auf die Fortsetzung des Verbindungsaufbaus durch die Telekom zu Auskunft- und Mehrwertdiensten geeinigt, welcher bis zum 31.12.2024 erbracht werden soll. Dieser Vereinbarung konnten alle Unternehmen beitreten, unabhängig davon, ob sie Mitgliedsunternehmen des VATM sind.
Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass die Branche hiermit eine freiwillige Übergangsregelung geschaffen hat und damit dem Beispiel der Branchenvereinbarung zur Fortführung der Betreiber(vor)auswahl aus dem Jahr 2019 gefolgt ist.
Hintergrund zur Marktregulierung
Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Vorleistungsmärkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Untersucht wird, ob diese Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.
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