Das gleiche TV-Programm auf Fernseher, Notebook und Smartphone

EU: SatCab-Verordnung

Montag, 19. Juni 2017 um 16:40

„Der Zuschauer wechselt heute völlig selbstverständlich zwischen der Art der Übertragung - etwa klassischem Kabelfernsehen, IP-basiertem Internet-TV oder Streaming über Mobilfunknetz – sowie dem jeweils genutzten Endgerät wie Fernseher, Notebook oder Smartphone. Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis dafür, wenn ihnen aufgrund unterschiedlicher Rechteklärungsmechanismen weniger Inhalte angeboten werden, nur weil sie vom Fernseher aufs Handy wechseln.“

Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies kann dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen kann, aber nicht in seiner Wohnung über W-LAN auf dem Notebook. Gut drei Viertel (77 Prozent) der deutschen Internetnutzer ab 14 Jahren streamen Videos im Internet. 39 Prozent schauen TV-Sendungen live im Internet.

„Die Nachfrage der Zuschauer, Fernsehen nicht nur auf dem klassischen Wege zu Hause anzuschauen, ist da. Nun gilt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit attraktive Angebote auf den Markt kommen“, so Rohleder. „Die geplante EU-Verordnung reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand, gleichzeitig wird für den Zuschauer eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.“

Nach Ansicht des Bitkom geht die SatCab-Verordnung allerdings an entscheidenden Stellen noch nicht weit genug. So soll die gebündelte und damit vereinfachte Rechteklärung aus dem klassischen Kabelfernsehen zwar auch für IPTV-Angebote gelten, nicht aber für TV-Angebote, die losgelöst von der anbietereigenen Infrastruktur verbreitet werden. Web-TV-Anbieter ohne eigenes Kabelnetz oder ohne das eigene Angebot eines Internetzugangs stünden damit weiterhin vor kaum lösbaren Problemen bei der Rechteklärung.

Aktuell stößt die SatCab-Verordnung wegen eines ganz anderen Themas auf scharfe Kritik unter anderem von Filmproduzenten, die ein Ende des sogenannten Territorialprinzips sehen und dadurch sinkende Einnahmen befürchten. Bislang können die Produzenten Filmrechte für jedes EU-Mitgliedsland einzeln veräußern, nach dem Verordnungsentwurf besteht die Sorge, dass ein Verwertungsrecht in einem EU-Land automatisch dazu führt, dass der Rechteerwerber den Film auch in allen anderen EU-Staaten zeigen darf.

Nach Ansicht des Bitkom darf der Streit um das Territorialprinzip aber nicht dazu führen, dass die Verordnung insgesamt blockiert wird. Rohleder: „Entscheidend ist, für die Weitersendung von Fernsehprogrammen eine einfachere Rechteklärung über die verschiedenen Verbreitungskanäle zu schaffen. Das hat nichts mit dem Territorialitätsprinzip zu tun.“

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