CTS Eventim: Bundeskartellamt untersagt nun auch Exklusiv-Verträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen

E-Commerce: Online-Tickets

Dienstag, 5. Dezember 2017 um 15:08

Um den freien Wettbewerb zu erhalten, fordert die Aufsichtsbehörde, dass die Vertragspartner von CTS Eventim die Möglichkeit bestehen muss, mindestens 20 Prozent des jährlichen Ticketvolumens auch über dritte Ticketsysteme vermitteln zu können - sofern die Verträge länger als zwei Jahre gültig sind.

Aktuell hält CTS Eventim einen Marktanteil von 60 bis 70 Prozent aller in Deutschland über Ticketsysteme vertriebener Tickets.

Der Anbieter selbst reagierte bereits auf den Beschluss des Kartellamts und warf diesem vor, mit einer bereits vorgefassten Überzeugung in das Verfahren gegangen zu sein. CTS rechtfertigt das eigene Vorgehen mit dem verschärften Wettbewerb mit den Markteintritten digitaler Anbieter aus dem In- und Ausland.

Der Ticketvermarkter gab zudem an, die Entscheidung des Bundeskartellamtes nicht zu akzeptieren und gerichtlich dagegen vorzugehen. (ame/rem)

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Meldung gespeichert unter: Bundeskartellamt, CTS Eventim, Internet

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