CTS Eventim: Bundeskartellamt untersagt nun auch Exklusiv-Verträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen

E-Commerce: Online-Tickets

Dienstag, 5. Dezember 2017 um 15:08
CTS Eventim - Geschenkgutschein

BERLIN/MÜNCHEN (IT-Times) - Der Online-Ticketvermarkter CTS Eventim AG & Co. KGaA wurde nun in kürzester Zeit zum zweiten Mal von Bundeskartellamt gerügt.

Vor zwei Wochen, am 23. November 2017, untersagte das Bundeskartellamt die Übernahme der Künstleragentur Four Artists durch CTS Eventim. Im Zuge dieses Entschlusses gab die Kartellbehörde zudem bekannt, dass ein weiteres Verfahren gegen den Ticketvermarkter eingeleitet würde.

Grundlage dieser Ermittlungen sei der Verdacht „des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch den Abschluss von Exklusivverträgen mit Veranstaltern und Vorverkaufs (VVK)-Stellen“.

Nun gab das Bundeskartellamt bekannt, dass sich dieser Verdacht bestätigt habe. Die Konsequenz: CTS Eventim muss die Verträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen in den kommenden vier Monaten überarbeiten.

„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten. Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus. Durch unsere Entscheidung werden bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet“, so die Begründung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Meldung gespeichert unter: Bundeskartellamt, CTS Eventim, Internet

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