BVDW: Mehrheit der öffentlichen Ausschreibungen ohne Aufwandsentschädigung
"In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten. Wie die Umfrage des BVDW zeigt, gehen 55 Prozent der dadurch entstehenden Personal- aber auch Materialkosten zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise Dienstleisters", sagt Ermbrecht Rindtorff (SKW Schwarz Rechtsanwälte) Projektleiter im Arbeitskreis E-Government im BVDW.
Informationen zur Befragung
Der BVDW hat drei Wochen lang Agenturen der digitalen Wirtschaft zu öffentlichen und privatwirtschaftlichen Ausschreibungen befragt. An der Befragung haben 37 Prozent Entscheider aus Agenturen teilgenommen, die alleinig über das Annehmen eines Auftrags entscheiden. 58 Prozent der Teilnehmer entscheiden zusammen in Absprache mit einem Kollegen. Die restlichen acht Prozent geben Empfehlungen oder sind nicht entscheidungsbefugt.
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