Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Regeln zur Rufnummernlänge im Ortsnetz
Bonn, 7. Mai 2009
Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Regeln zur Rufnummernlänge im Ortsnetz
Kurth: "Erhöhte Nachfrage ein Zeichen erfolgreicher Liberalisierung"
Die Bundesnetzagentur hat heute für die 5.200 Ortsnetzbereiche neue Regeln zur Rufnummernlänge veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue Rufnummer benötigen, ausschließlich elfstellige Ortsnetzrufnummern (berechnet mit der Ortsnetzkennzahl ohne die führende "0"). Ausgenommen von dieser Regel sind die Ortsnetzbereiche mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl; das sind Berlin (0)30, Hamburg (0)40, Frankfurt (0)69 und München (0)89. Hier werden weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben. Von der Regelung nicht betroffen sind die Bestandskunden, die keine neue Rufnummer benötigen. Zu der Festlegung gehört ein Zeitplan, der eine großzügige Übergangslösung vorsieht.
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