Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Regeln zur Rufnummernlänge im Ortsnetz

Donnerstag, 7. Mai 2009 um 11:27

"Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig. Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden und um durch die Vereinheitlichung effizientere Geschäftsprozesse sowohl bei der Nummernverwaltung als auch beim Netzbetrieb zu ermöglichen, haben wir nunmehr nach einer öffentlichen Anhörung die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Insbesondere können wir durch die Maßnahme sicherstellen, dass kurzstellige Rufnummern von Telefonkunden weitestgehend bestehen bleiben und nicht in langstellige Rufnummern umgewandelt werden müssen, um so zusätzliche freie Rufnummern zu erzeugen."

"Neue Techniken und preisgünstige Angebote führen zur Umwandlung analoger Anschlüsse in ISDN-Anschlüsse mit mehreren Rufnummern, zum zusätzlichen Abschluss von Internet-Telefonieverträgen mit einer eigenständigen Rufnummer und zur Vergrößerung von geschäftlich genutzten Telefonanlagen. Damit ist die anhaltend hohe Nachfrage nach neuen Ortsnetzrufnummern ein Zeichen der erfolgreichen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts. Diese hat durch intensiven Wettbewerb leistungsstärkere und preiswertere Produkte hervorgebracht", betonte Kurth.

Die neuen Regeln sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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