Bundesnetzagentur veröffentlicht alternative Identifizierungsmethoden für elektronische Vertrauensdienste
Identifizierungsmethoden
Auf Basis dieser Festlegung hat die Bundesnetzagentur nun die Deutsche Post AG als qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für die Erstellung von fernausgelösten Signaturen zugelassen. Verbraucher können sich hierbei z.B. von Zuhause aus online mit Smartphone oder Laptop identifizieren lassen und direkt im Anschluss beispielsweise einen Versicherungsvertrag elektronisch unterzeichnen.
Nähere Informationen finden sich unter nachfolgendem Link: www.bundesnetzagentur.de/identverfahren.
_________________________________________________________________
Die Bundesnetzagentur erhebt, speichert und verwendet Ihre persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten) auf Grundlage von § 3 BDSG, um Ihnen Presseinformationen zur redaktionellen Verwendung oder zu Ihrer Kenntnisnahme zuzusenden und um Sie zu Presseterminen der Bundesnetzagentur einzuladen.
Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen und/oder Digitalisierung via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Digitalisierung, Digitale Signatur, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, IT-Services, Internet, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.