Bundesnetzagentur veröffentlicht alternative Identifizierungsmethoden für elektronische Vertrauensdienste

Identifizierungsmethoden

Donnerstag, 14. Juni 2018 um 11:56
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat heute die Mindestanforderungen an alternative Identifizierungsmethoden für qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur ermöglicht Verbrauchern mit der Festlegung neuer Identifizierungsmethoden einen erweiterten Zugang zu Vertrauensdiensten und stärkt so die Digitalisierung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Anforderungen  wurden von Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeinsam erarbeitet. Festgelegt wurde nun eine Methode zu Ergänzung der bereits möglichen Methoden, die die Unternehmen einsetzen dürfen, um ihre Kunden für qualifizierte Vertrauensdienste zu identifizieren.

Konkret benennt die Festlegung die Identifizierung per Videoübertragung unter Einhaltung bestimmter Maßgaben zunächst bis Ende 2020 als zulässige Methode. Damit steht Anbietern eine größere Auswahl an Verfahren zur Verfügung, um Onlinedienste medienbruchfrei anbieten zu können. Weitere Identifizierungsmethoden können in Zukunft folgen.

Meldung gespeichert unter: Digitalisierung, Digitale Signatur, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, IT-Services, Internet, Regulierer

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