Bundesnetzagentur qualifiziert erste elektronische Vertrauensdienste
eIDAS-Verordnung
„Qualifizierte elektronische Vertrauensdienste gewährleisten sichere Verfahren wie die Unterschrift und die Zustellung im Internet. Fernsignaturen zum Beispiel können zukünftig die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages erleichtern. Signaturkarte und Kartenleser werden dazu nicht mehr gebraucht“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Nur durch die Bundesnetzagentur qualifizierte Anbieter dürfen das EU-Vertrauenssiegel tragen, das die Übereinstimmung der angebotenen Vertrauensdienste mit den rechtlichen Anforderungen anzeigt. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter werden von der Bundesnetzagentur in der sogenannten Vertrauensliste geführt.
Die eIDAS-Verordnung erweitert die Dienste der elektronischen Signaturen und Zeitstempel u.a. um elektronische Einschreiben-Zustelldienste und elektronische Siegel. Gerade letztere haben das Potenzial, in der Verwaltung europaweit breite Verwendung zu finden und so das E-Government zu stärken.
Die Vertrauensliste ist im Internet unter: https://webgate.ec.europa.eu/tl-manager/tl/2084 einzusehen.
Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Telekommunikation und/oder Datenschutz via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.