Bundesnetzagentur-Präsident Homann eröffnet Forum zum Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich
Um einen möglichst reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters sicherzustellen, sieht das Gesetz vor, dass der bisherige Anbieter verpflichtet ist, den Kunden solange weiterzuversorgen, bis alle technischen und vertraglichen Details mit dem zukünftigen Anbieter geklärt sind.
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