Bundesnetzagentur legt Standards für den Einzelverbindungsnachweis fest
"Die neuen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und aktuellen Entwicklungen auf dem Festnetz- und Mobilfunkmarkt. Sie sichern langjährig bewährte Standards und sind entwicklungsoffen für neue, innovative Produkte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei Fragen zur Festlegung zum Einzelverbindungsnachweis können sich Endkunden an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:
Bundesweites Infotelefon: 030 22480-500
Mo.-Fr. von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefax: 030 22480-515
Mail: [email protected]
Postanschrift:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001
53105 Bonn
Den kompletten Text der Verfügung auch mit weiteren Festlegungen zu speziellen Tarifierungsarten (zeit-, ereignis- oder volumenbasiert), zu Call-by-Call-Gesprächen, Premium-Diensten oder bei Mindestumsätzen und Kontingenten finden Sie auf unseren Internetseiten www.bundesnetzagentur.de
HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
TEL +49 (0) 228 14-9921
FAX +49 (0) 228 14-8975
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.