Bundesnetzagentur hebt Netzentgelte an
Personalrestrukturierungsprogramms tätigt, sowie die Kosten für die Personalauffanggesellschaft "Vivento" berücksichtigt werden. Die sich aus diesen Faktoren ergebende Preisanhebung ist moderat und für die Wettbewerber verkraftbar. Die Entscheidung zeigt, dass auch regulierte Entgelte für Zugangsleistungen steigen können, wenn die in einem transparenten und unabhängigen Beschlusskammerverfahren ermittelten und geprüften Fakten dafür sprechen. Insoweit ist das immer wieder lancierte Vorurteil, Entgeltregulierung führe per se nur zu Preissenkungen, erneut widerlegt", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, welche die Grundlage für die Festlegung der genehmigten Zusammenschaltungsentgelte sind, konnte wegen verbesserter Kostennachweise in noch stärkerem Maße als bisher anhand der von der DT AG vorgelegten Kostenunterlagen erfolgen. Neben der Kostendokumentation der DT AG wurden darüber hinaus Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich und aus einem beim Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) eingeholten Gutachten einbezogen.
Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt.
Der Tenor der Entscheidung ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de zu finden.
Als Download finden Sie die Pressemitteilung unter www.bundesnetzagentur.de/enid/pressemitteilungen.
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