Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt

Donnerstag, 24. Februar 2011 um 18:11

Aufgrund zusätzlich gewonnener Erkenntnisse im Rahmen der nationalen Konsultation sind die jetzt endgültig festgelegten Entgelte marginal höher als die Ende November 2010 vorgeschlagenen und bislang vorläufig genehmigten Entgelte. Die deutliche Reduzierung gegenüber dem bis Ende November geltenden Entgeltniveau (6,59 ct/min für die beiden D-Netze und 7,14 ct/min für die beiden E-Netze) beruht im Wesentlichen auf der deutlichen Zunahme der Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen. Grund hierfür ist wiederum ein sehr deutlicher Anstieg der Datenmengen, u. a. getrieben durch die sehr erfolgreiche Smartphone-Vermarktung der Mobilfunk-Netzbetreiber. Dem Anstieg der Gesamtverkehrsmenge steht allerdings bislang eine stabile Kostensituation im Mobilfunkbereich gegenüber, d. h. die Kosten steigen nicht proportional zur Nutzung. Beide Effekte führen zu deutlich geringeren Minutenentgelten.  

"Bei der Anrufzustellung in ein Netz handelt es sich um ein natürliches Monopol, deshalb werden die Mobilfunkterminierungsentgelte reguliert. Die abgesenkten Mobilfunkterminierungsentgelte beeinträchtigen auch nicht den mobilen Breitbandausbau. Hier gibt es keinen kausalen Zusammenhang", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.  

"Kunden fragen zunehmend mobile Datendienste nach, die über hinreichende Netzkapazitäten abgewickelt werden müssen. Gerade im Mobilfunk besitzt das Unternehmen, das am schnellsten ein leistungsfähiges Netz aufbaut, auch die größte Attraktivität für die Kundenaquisition", erklärte Kurth.  

Die jetzt endgültig festgesetzten Entgelte gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 und ersetzten damit die vorläufig genehmigten Entgelte vollumfänglich. Die Entgelte sind bis zum 30. November 2012 befristet.

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