Bundesnetzagentur genehmigt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und neue Mobilfunkterminierungsentgelte

Dienstag, 31. März 2009 um 18:12
Bundesnetzagentur

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Bonn, 31. März 2009

Bundesnetzagentur genehmigt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und neue Mobilfunkterminierungsentgelte

Kurth: "Die richtige Balance zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb wird getroffen"

Die Bundesnetzagentur hat heute neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutsche Telekom AG (DT AG), der sog. letzten Meile, genehmigt. Ebenfalls heute hat die Bundesnetzagentur den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und Telefónica O2 (Germany) GmbH & Co. OHG die Entscheidungen über die neuen Entgelte für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen, die sog. Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben. Diese Entscheidungen gelten ab dem 1. April 2009.

Für die Anmietung der TAL müssen die Wettbewerber künftig monatlich 10,20 Euro an die DT AG entrichten - bisher waren es 10,50 Euro. Die DT AG hatte im Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt.

Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.

Anlässlich der Bekanntgabe dieser Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die moderate Absenkung des TAL Preises ist das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Bei der Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Prüfprogramms hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren zwar einerseits die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind. Diese Entwicklung wird andererseits aber durch gegenläufige Effekte überkompensiert. So ist der gewichtete Kapitalzinssatz nach Steuern mit 7,19 Prozent leicht niedriger als bisher, wobei eine Eigenkapitalrendite von knapp unter 15 Prozent vor Steuern zugrunde gelegt wird. Zwar wurden von uns angesichts der Finanzkrise jetzt deutlich höhere Beschaffungskosten für Fremdkapital in Höhe von über 6 Prozent anerkannt, allerdings war dadurch auch ein Rückgang der Eigenkapitalrenditen zu verzeichnen. Darüber hinaus mussten wir die Effekte der Unternehmenssteuerreform 2008, die zu einer weiteren Entlastung geführt haben, jetzt erstmals berücksichtigen. Einer weitergehenden Absenkung des TAL-Preises, wie sie überwiegend von den Wettbewerbern gefordert worden war, konnte nicht stattgegeben werden. Wir haben an unserem bereits seit zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden.

Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen".

Die Ermittlung und Genehmigung der TAL-Entgelte erfolge anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikation (WIK), Bad Honnef, sowie der von der DT AG eingereichten Kostennachweise. Da sich deren Qualität weiter verbessert hat, konnte jetzt auch bei der TAL in noch stärkerem Maße als bisher auf die Kostenunterlagen der DT AG zurückgegriffen werden.

Aufgrund der heute gegenüber den vier Mobilfunkanbietern bekannt gegebenen Entscheidungen betragen die Terminierungsentgelte ab dem 1. April 2009 in die Mobilfunknetze 6,59 ct/min. für die beiden D-Netze und 7,14 ct/min. für die E-Netze.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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