Bundesnetzagentur genehmigt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und neue Mobilfunkterminierungsentgelte

Dienstag, 31. März 2009 um 18:12

Die neuen Entgelte liegen damit für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent unter den bisherigen Entgelten von 7,92 ct/min. bzw. 8,80 ct/min.

"Die Tarifreduzierung beruht ganz überwiegend auf den gegenüber der letzten Entscheidung deutlich gestiegenen Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen, die insbesondere auf On-Net- und Datenverkehre zurückzuführen sind. Diese für den Mobilfunk erfreuliche Entwicklung zeigt, dass mobile Sprach- und Datendienste erheblich stärker als bisher genutzt werden. Dies führt bei einer stabilen Kostensituation und effizienten Netzen zu geringeren Minutenpreisen. Insoweit sind die heute genehmigten Entgelte das Ergebnis einer Neuverteilung der Kosten aufgrund der Mengenverschiebungen in den Mobilfunknetzen. Die künftig niedrigeren Terminierungsentgelte beugen darüber hinaus einer Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber vor und tragen damit dem Gesichtspunkt des chancengleichen Wettbewerbs noch besser Rechnung. Die Festnetzbetreiber haben es jetzt in der Hand, die gesunkenen Vorleistungsentgelte an die Verbraucher weiterzugeben", sagte Kurth.

Nachdem in der letzen Genehmigung von Ende 2007 die Entgelte nur eines E-Netzbetreibers auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt und daraus dann die Kosten für die D-Netzbetreiber abgeleitet werden konnten, war es jetzt möglich, auch die Kosten eines D-Netzbetreibers aufgrund aussagekräftiger Kostennachweise direkt zu ermitteln. Bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte sind neben den Netzkosten auch wieder die Kosten für die UMTS-Lizenz auf Basis aktueller Wertermittlung berücksichtigt worden.

Bei der Bestimmung des für den Mobilfunkbereich maßgeblichen Kapitalzinssatzes waren die gleichen Effekte wie bei der Bestimmung des TAL-Kapitalzinses zu berücksichtigen. Mit 8,29 Prozent liegt dieser zwar unter dem bisherigen Niveau, aber leicht über dem entsprechenden Festnetzzinssatz. Die Tarifspreizung der Terminierungsentgelte zwischen den D- und E-Netzbetreibern ist gegenüber der letzten Genehmigung noch einmal leicht reduziert worden. Die Reduzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Nachteile der E-Netzbetreiber gegenüber den D-Netzbetreibern mit fortschreitender Zeit weiter verringern.

"Die heute ergangenen Entgeltentscheidungen im Festnetz und im Mobilfunkbereich sorgen für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Infrastruktur. Trotz der mittlerweile üblichen und sehr schnellen Reaktionen appelliere ich an alle Beteiligten, die getroffenen Entscheidungen erst gründlich zu prüfen, bevor Festlegungen getroffen werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Entgeltentscheidungen nicht immer auf uneingeschränkte Akzeptanz aller Marktakteure stoßen. Dazu sind die Interessenlagen zu unterschiedlich. Mit den heutigen Entscheidungen erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag, die Verbraucherinteressen zu wahren, für chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen", so Kurth abschließend.

Die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur TAL gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. März 2011, die Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte ist bis zum 30.

November 2010 befristet worden.

Als Download finden Sie die Pressemitteilung sowie erläuternde Grafiken unter www.bundesnetzagentur.de/enid/pressemitteilungen.

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