Bundesnetzagentur ahndet Wettbewerbsverstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Kabelnetzbetreiber Deutschland

Freitag, 3. Februar 2017 um 17:58
Bundesnetzagentur

Homann: „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin“.

Die Bundesnetzagentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH gestern untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.

„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Neukundengewinnung durch dubiose Werbemittel

Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ gekennzeichnet.

Meldung gespeichert unter: Kabel Deutschland Holding, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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