Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettbewerbswidrig
ALTENHOLZ - Die im so genannten „Blockvertrag“ geregelte Absprache der deutschen Lottogesellschaften, das Vertriebsgebiet auf das eigene Bundesland zu beschränken, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen geltendes Kartellrecht.
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