Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettbewerbswidrig

Freitag, 22. Juni 2007 um 00:00

ALTENHOLZ - Die im so genannten „Blockvertrag“ geregelte Absprache der deutschen Lottogesellschaften, das Vertriebsgebiet auf das eigene Bundesland zu beschränken, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen geltendes Kartellrecht.

In dem erst heute zugestellten Beschluss vom 8. Mai 2007 konkretisiert der BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die Beschwerde der Lottogesellschaften gegen sofort vollziehbare Anordnungen des Bundeskartellamts am 23. Oktober 2006 abgewiesen hatte. Die Lottogesellschaften hatten daraufhin gegen einen Teil des Beschlusses Beschwerde beim BGH eingereicht. Zweck dieser Teilbeschwerde war, die sofort vollziehbare Anordnung der überregionalen Öffnung der Internetangebote erneut überprüfen zu lassen. Die Mehrheit der Lottogesellschaften hatte sich zuvor entschlossen, die Onlineangebote bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung abzuschalten.

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