Bitkom zur Abstimmung über die EU-Urheberrechtsrichtlinie
EU-Urheberrecht
Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg über den Fortgang der Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie entschieden. Ein Mandat zur Verhandlung im Trilog mit Kommission und Ministerrat wurde dabei nicht erteilt. Stattdessen steht jetzt der Weg offen, das Mandat weiter zu verhandeln, wie es zuletzt der Rechtausschuss am 20. Juni 2018 verabschiedet hatte.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Das Europäische Parlament hat erkannt, dass der Richtlinienentwurf den gut gemeinten Schutz der Urheber mit einer Grundsatzentscheidung über das Internet verwechselt. Zwar mag man sich in den Verhandlungen rund um Uploadfilter sehr darum bemüht haben, den Anwendungsbereich eng zu fassen.
Faktisch aber enthält der Entwurf eine ganze Reihe an Bedingungen und Ausnahmen, die in der Praxis zu einer breiten Uploadfilterpflicht führen würden.“ Das Parlament habe nun die Möglichkeit, die Debatte neu zu justieren und die Urheberrechtsreform auf ihre eigentlichen Ziele auszurichten. Mit Instrumenten wie Uploadfiltern und einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger würden Grundprinzipien des Internets geopfert.
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