Bitkom zum Urteil über verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Arbeitszeiterfassung
Berlin, 05. Dezember 2022
Am Wochenende hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt, nachdem Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dabei nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18 CCOO). Die Bundesregierung will nun zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes vorlegen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice – und sie läuft den Interessen vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten zuwider. Deutschland braucht keine auf die Minute festgelegten 8-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit. Dazu gehört auch, zwischendurch ein privates Telefonat zu führen, zwischendurch Besorgungen zu machen, im Homeoffice für die Kinder da zu sein oder auch mal eine Runde zu joggen. Sich für solche Aktivitäten jeweils einige Minuten aus einer Arbeitszeiterfassung auszubuchen, hilft niemandem und nervt alle. In vielen Berufen gibt es zudem keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen.
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