BITKOM zum Hamburger YouTube-Urteil
Online-Videoportale
Musterverfahren zwischen Verwertungsgesellschaft und YouTube
Berlin, 20. April 2012
Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu:
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