Bitkom zum Digitale-Dienste-Gesetz

Digitalisierung in Deutschland

Donnerstag, 21. März 2024 um 22:00

Berlin, 21. März 2024
Am Donnerstag hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Dazu erklärt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel

BITKOM

„Nach einer langen Hängeparte wurde das Digitale-Dienste-Gesetz endlich durch den Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz wird der Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene durchgeführt. Es schafft damit wichtige Hilfsmechanismen, die Nutzer und Nutzerinnen in Zukunft besser vor Desinformation und illegalen Inhalten schützen. Zum Erfolgsmodell wird der neue Rechtsrahmen aber nur, wenn er auch für die betroffenen Unternehmen funktioniert und der Plattformökonomie in Deutschland und Europa weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt.

Denn die konkrete Umsetzung des DDG in den Unternehmen ist anspruchsvoll – auch für kleinere und mittlere Plattformen. Das gilt etwa für die Pflicht zur Schaffung neuer Meldeverfahren sowie die Etablierung wirksamer Mechanismen für Nutzerbeschwerden. Die erfolgreiche Umsetzung des DSA erfordert daher, dass Unternehmen und Behörden eng zusammenarbeiten. Eine Schlüsselfunktion nimmt dabei der Digital Services Coordinator ein – der als zentrale Anlaufstelle für die Userinnen und User bei der Bundesnetzagentur eingerichtet wird – und daneben auch Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften unterstützen soll. Bitkom begrüßt insbesondere die geplante Schaffung eines Beirats, der auch die Fachkenntnis aus der Wirtschaft miteinbindet. Damit die Arbeit des Beirats volle Wirkung entfaltet und das DDG zu einem Erfolg wird, sollte ein enger Austausch und Kooperation mit dem Digital Services Coordinator stattfinden.“

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