BITKOM: Tarif für Kopierabgaben auf PCs veröffentlicht
Höhe der Abgaben aber weiterhin umstritten
PC-Anbieter müssen sich bis 3. Juni entscheiden
Uneinigkeit zu Brennerabgaben
Berlin, 6. Mai 2010
Für Urheberrechtsabgaben auf PCs ist heute im Bundesanzeiger ein Tarif veröffentlicht worden. Die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) – ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften – fordert für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Darauf hat der Hightech-Verband BITKOM hingewiesen. „Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, „aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.“ Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des BITKOM nicht separat abgabenpflichtig.
Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. „In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen“, erklärt Scheer. Deshalb hat BITKOM ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.
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