BITKOM: Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon

Donnerstag, 15. Mai 2008 um 11:58
BITKOM

Berufstätige können die Kosten für private ITK-Geräte von der Steuer absetzen, wenn sie diese für die Arbeit nutzen

Berlin, 15. Mai 2008

Am 31. Mai läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2007 ab. BITKOM zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer diese Kosten von der Steuer absetzen können.

Computer und andere IT-Geräte: Wer seinen privat angeschafften Computer „in erheblichem Umfang“ auch für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Die Anschaffungskosten werden nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern müssen über drei Jahre verteilt werden. Dies gilt für PCs und zugehörige Geräte wie Drucker, Monitor oder Modem inklusive der Mehrwertsteuer. Pro Jahr sind zudem Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Toner, Papier oder auch Software bis zu 410 Euro abzugsfähig.

Meldung gespeichert unter: BITKOM,

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