Bitkom kritisiert handwerkliche Mängel in neuen Gesetzen
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und Telemediengesetzes (TMG)
In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause beschließt der Bundestag heute eine Reihe von Gesetzen, darunter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „In den letzten Sitzungsstunden der aktuellen Legislatur soll jetzt plötzlich alles ganz schnell gehen. In höchster Eile werden Gesetze verabschiedet, die – wie das NetzDG – zum Teil grobe handwerkliche Mängel aufweisen. Wohin das führt, hat gerade erst die verwaltungsgerichtlich gekippte und von der Bundesnetzagentur auf Eis gelegte Vorratsdatenspeicherung gezeigt.“
Der Bitkom sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht als geeignetes Mittel, um gegen Hassrede und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken vorzugehen. „Der Versuch, das hastig zusammengezimmerte und bei Rechtsexperten hochumstrittene Gesetz auf den letzten Metern so zu verändern, dass es verfassungsmäßig und europarechtskonform sein kann, ist nach einem juristischen Kurzgutachten im Auftrag des Bitkom gescheitert“, sagt Rohleder.
Das Gesetz enthalte nach wie vor zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Zudem sei es ein großer Fehler, dass Unternehmen gravierende, die Meinungsfreiheit im Netz gefährdende Entscheidungen allein und unter Zeitdruck treffen müssten, wenn sie nicht ein hohes Bußgeld in Kauf nehmen wollen, erklärt Rohleder weiter. Dass es betroffenen Unternehmen möglich ist, schwierige Fälle an eine Drittinstanz der Co-Regulierung weiterzuleiten, sei grundsätzlich zu begrüßen, ändere aber nichts an der breiten Kritik.
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