BITKOM: IT-Branche begrüßt Urteil zu Online-Durchsuchungen
Karlsruhe setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe auf Computer
BITKOM-Umfrage: Meinung der Bevölkerung uneinheitlich
Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab
Berlin, 27. Februar 2008
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.
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