BEREC veröffentlicht Entwurf für Leitlinien zur Netzneutralität
Netzneutralität
Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste
Die BEREC-Leitlinien konkretisieren die Vorschriften der Verordnung, um sie in der Praxis möglichst einheitlich anwenden zu können. Wichtige Themenbereiche sind Zero-Rating, Regelungen zum Verkehrsmanagement, Bedingungen für die Erbringung von Spezialdiensten sowie die erweiterten Transparenzverpflichtungen für die Anbieter von Internetzugangsdiensten.
„Ein offenes Internet ist unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften. Es ist wichtig, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Beschränkung gleich behandeln. Nur so können Endnutzer Informationen und Inhalte ihrer Wahl abrufen und verbreiten. Gleichzeitig können innovative Spezialdienste unter festgelegten Bedingungen angeboten werden“, betonte Dr. Eschweiler.
Konsultation der Leitlinien
Alle interessierten Kreise können bis zum 18. Juli 2016 zum Entwurf der Leitlinien Stellung nehmen. Stellungnahmen können mit Hilfe des auf der BEREC-Internetseite bereitgestellten Antwortformulars oder per E-Mail an: [email protected] eingereicht werden. Umfassende Informationen finden Sie unter: http://berec.europa.eu/nn-consultation.
Der Start der öffentlichen Konsultation erfolgt heute um 14:30 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz in Brüssel. Diese kann via Live-Stream auf der BEREC-Internetseite: www.berec.europa.eu mitverfolgt werden.
Das deutsche Factsheet zur Netzneutralität finden Sie unter folgendem Link: www.bundesnetzagentur.de/netzneutralitaet.
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Meldung gespeichert unter: Netzneutralität, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
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