Axel Springer: Was das OLG-Urteil gegen den Adblock Plus Anbieter Eyeo für Website-Betreiber bedeutet
AD-Blocker Software
BERLIN (IT-Times) - Der deutsche Medienkonzern Axel Springer S.E. hat heute vor einem deutschen Oberlandesgericht einen Teilerfolg gegen den Adblock Plus Werbeblocker-Softwarehersteller erzielt.
LG Urteil teilweise zugunsten von Axel Springer abgeändert
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat Axel Springer am heutigen Tage in einer Klage gegen einen AD-Blocker Anbieter zum Teil recht gegeben und das klageabweisende Urteil des Landgerichtes Köln zu Gunsten der Klägerin abgeändert.
Mit einer AD-Blocker Software können Nutzer Online-Werbeeinblendungen, oftmals die Haupteinnahmequelle von Internetseiten, via Filter gänzlich ausschließen ("Blacklist"). Die Software kann für Nutzer kostenlos heruntergeladen werden.
Im letzten Jahr hat Axel Springer auf der Bild-Online-Plattform deshalb eine Software eingeführt, die den Einsatz von Werbeblockern nicht mehr erlaubt. Sind Blocker aktiviert, so kann der Nutzer die Inhalte auf der Website nicht mehr sehen, er hat aber die Möglichkeit, gegen eine monatliche Gebühr den Zugang zu erhalten.
Filter-Ausnahmen für "White List" kosten Website-Betreibern Geld
Anbieter von AD-Blocker Software haben Geld von Website-Betreibern erhalten, damit Website-Inhaber via Filter-Ausnahmen auf eine sogenannte "White List" kommen.
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