ARD und ZDF: freie Bahn zum Großangriff auf On-Demand-Plattformen
DÜSSELDORF (IT-Times) - Die Online-Videothek von ARD und ZDF ist den privaten Wettbewerbern schon lange ein Dorn im Auge. Nun wurde entschieden: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen in ihrem Internet-Angebot nicht auf Werbung verzichten.
Eva-Maria Michel, Vize-Intendantin des WDR, begründete die Entscheidung des Gerichtes gegenüber dem Handelsblatt damit, dass die Werbelizenz für ARD und ZDF nötig sei, um die anfallenden Rundfunkgebühren gering zu halten. Private Sender, beispielsweise die ProsiebenSat.1 Media AG (WKN: 777117) hatten sich über die Werbung beinhaltenden Online-Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender beschwert, da sie diese Einnahmequelle aufgrund der zusätzlichen Rundfunkgebühren als Wettbewerbsverzerrung ansahen.
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Meldung gespeichert unter: ProSiebenSat.1 Media,
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